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BRUSTREKONSTRUKTION

Bei der Brustwiederherstellung nach Operationen, häufig wegen Brustkrebs, kann die Brust einerseits durch Eigengewebe, andererseits mittels Implantaten rekonstruiert werden. Die Wahl des Verfahrens der Brustrekonstruktion hängt wesentlich von den Bedingungen ab, die nach der Tumorentfernung bzw. Brustamputation vorgefunden werden. Einen Einfluss haben z.B. die Menge und Qualität der verbliebenen Haut und des Weichteilgewebes, die Größe der gesunden Brust, der Körpertyp aber auch der allgemeine Gesundheitszustand. Auch eine Kombination also Eigengewebe mit Implantat ist in bestimmten Fällen angezeigt. Eine Rekonstruktion der Brust ist auch nach Wochen, Monaten oder Jahren nach der Brustamputation und ohne Verschlechterung des kosmetischen Ergebnisses im Vergleich zur Sofortrekonstruktion möglich.
 

OPERATIONSTECHNIK

Bei  der Wiederherstellung mit  Eigengewebe kann man Gewebe vom Rücken oder Bauch verwenden. Beim

Wiederaufbau mit einem Implantat ist meist eine Vordehnung (Expansion) notwendig. Auch eine Kombination, also Eigengewebe mit Implantat ist in bestimmten Fällen angezeigt.

Die Wiederherstellung mit Implantaten sollte nur dann durchgeführt werden, wenn keine postoperative

Strahlentherapie geplant ist. Im Rahmen der sekundären Brustrekonstruktion (also zu einem späteren Zeitpunkt) kommt selten die reine Einlage eines Implantates infrage, wenn, dann wird meist eine Expanderprothese

gewählt. Häufiger wird eine Eigengeweberekonstruktion (evtl. mit Implantat durchgeführt).

In einem späteren Eingriff wird die Wiederherstellung der Brustwarze und des Warzenhofs durchgeführt.

 

Der Warzenhof kann aus Eigengewebe (Haut aus der Schrittregion) oder mittels Tätowierung nachgebildet werden. Die neue Brustwarze wird aus ortsständigem Gewebe geformt. Eine Rekonstruktion der Brust ist auch nach Wochen, Monaten oder Jahren nach der Brustamputation und ohne Verschlechterung des kosmetischen Ergebnisses im Vergleich zur Sofortrekonstruktion möglich. Diese wird überwiegend dann durchgeführt, wenn die Patientin nicht rechtzeitig über  die  Möglichkeit der  Rekonstruktion informiert wurde  oder  sich zum Zeitpunkt der Brustamputation noch nicht für eine Wiederherstellung entscheiden konnte. Die Eingriffe werden in Narkose durchgeführt, der stationäre Aufenthalt beträgt 2 bis 7 Tage.

VOR DER OPERATION

Für einen Zeitraum von ca. 14 Tagen vor der Operation sollten Sie auf Medikamente verzichten, die Acetylsalicylsäure enthalten (z.B. Aspirin, ASS, etc.), da durch diese die Blutgerinnung beeinträchtigt wird. Des Weiteren sollten Sie auch Alkohol, Zigaretten und Schlafmittel weitgehend vermeiden. Nikotin kann die Durchblutung von Organen vermindern und die Wundheilung verzögern. Verzichten Sie deshalb zwei Wochen vor der Operation und in der

Wundheilphase auf Nikotin. Ebenso muss vor der Operation eine Mammographie durchgeführt werden.

NACHBEHANDLUNG

  • Nahtentfernung entfällt meist bei selbstauflösendem Nahtmaterial.

  • Nach der Operation muss für mindestens 6 Wochen ein metallfreier Sport BH Nacht und Tag getragen werden.

  • Sie können für  mindestens 4  Wochen  keine schweren Arbeiten mit  den Armen durchführen.

  • Thromboseprophylaxe für 14 Tage

NEBENWIRKUNGEN &

KOMPLIKATIONEN

Eventuelle Schwellungen und Verfärbungen durch Blutergüsse im OP Bereich klingen nach etwa drei Wochen ab. Ein Taubheitsgefühl wird nicht selten im Bereich der Brustwarze verspürt, geht jedoch ebenfalls in der Regel zurück. Bei Verwendung  von  Prothesen  können Kapselverhärtungen auftreten. Ein Taubheitsgefühl  wird nicht selten im

Bereich der Operation verspürt, geht jedoch ebenfalls in der Regel zurück. Wundwasser kann aufgestaut werden und  zu  Schwellungen führen. Sie wird  schmerzfrei durch  eine Punktion entfernt.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • OP–Dauer: 2  bis  4 Stunden

  • Narkose: Vollnarkose

  • Klinikaufenthalt: 3 bis 5 Nächte

  • Tragen eines Metall-freien Sport-BHs für 6 Wochen

  • Keine  schweren Arbeiten mit dem Oberkörper sowie  Überkopfarbeit für 6 Wochen

  • Sport: nach 4 bis 6 Wochen

  • Gesellschaftsfähig: nach  1–2 Wochen

  • Arbeitsunfähigkeit: 2–4 Wochen

Gerne buchen Sie Ihren Termin bei uns direkt über unser Online-Buchungssystem:

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